Impressum
Griebel & Brocks Assekuranzmakler GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 39
21614 Buxtehude
Postfach 1367
21603 Buxtehude
Telefon: 04161 50 238 – 0
Telefax: 04161 50 238 – 50
E-Mail: info@griebel-brocks.de
Web: www.griebel-brocks.de
Geschäftsführer:
Stephan Griebel
Handelsregister: HRA Nr. 201958 (Amtsgericht Tostedt)
Steuernummer: 43/206/82059
Komplementärin:
Verwaltung Griebel & Brocks Assekuranzmakler GmbH
Bahnhofstraße 39
D-21614 Buxtehude
HRB Nr. 202908 (Amtsgericht Tostedt)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum, Am Schäferstieg 2, 21680 Stade
(Pflicht-) Kundeninformation nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung
Die vorstehende Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister eingetragen
als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registernummer D-DUI0-JWYKK-19
Zuständige Behörde ist:
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
* 20 Cent/Min. aus dem Deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Min. aus
Mobilfunknetzen
www.vermittlerregister.info
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen eine Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals unseres Unternehmens.
Information zu den Schlichtungsstellen gemäß §214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegunsverfahren gemäß §36 Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz
Zur außergerichtlichen Streibeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß §17 abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfaren vor folgenden Verbraucherschutzstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streibeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zurOnline-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Unsere Kontaktadresse lautet info@griebel-brocks.de
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gern an unsere Beschwerdestelle info@griebel-brocks.de , Telefon 0161-50238-0 .
Berufsrechtliche Regelungen:
- 34d Gewerbeordnung
- § 59-68 VVG
VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können üer die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Website www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen:
Zu Artikel 3 Transparenz-Verordnung (Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken):
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Bei Fragen dazu kann der Kunde / uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Zu Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung (nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens):
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
Zu Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung (Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken):
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Zu Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung (Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken):
Wir halten bei unserer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV (betriebliche Altersvorsorge) Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden.
Eine individuelle Berücksichtigung durch den Makler (als Finanzberater im Sinne der Transparenz-Verordnung) erfolgt daher grds. (jedoch gerne auf Kundenwunsch) nicht.
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